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Fünf Millionen, drei Kinder, drei Fragen. Keine davon war eine Steuerfrage.
Komm mit in ein typisches Beratungsgespräch. Am Tisch: Eltern Mitte 50, drei Kinder, rund 5 Millionen Euro Vermögen, fast alles in lastenfreien Immobilien. Sie bringen drei Fragen mit, und keine davon ist eine Steuerfrage.
Erstens: Wie machen wir das gerecht? Nicht gleich, gerecht. Der Älteste ist Anfang 30 und selbst im Immobiliengeschäft, der Jüngste ist Nachzügler und wird nächstes Jahr volljährig. Dieselbe Zahl bedeutet für die beiden etwas völlig Verschiedenes.
Zweitens: Wie geben wir früh ab, ohne loszulassen? Sie wollen die Steuer nicht ihren Kindern überlassen. Sie wollen aber auch nicht mit 58 aufhören zu entscheiden, und die Mieten brauchen sie weiter.
Drittens: Wenn uns etwas zustößt, denkt der Älteste dann für seine Geschwister mit? Oder über sie hinweg?
Keine der Antworten auf diese Fragen steht in einem Steuergesetz. Aber jede hat eine steuerliche Folge, und zwei davon haben eine Frist. Denn während man über Gerechtigkeit nachdenkt, läuft der Kalender.
Der Kalender: Freibeträge sind eine Funktion der Zeit
Jedes Kind kann von jedem Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei bekommen. Zwei Eltern, drei Kinder: Das sind 2,4 Millionen Euro pro Runde. Die eigentliche Variable ist nicht der Betrag, sondern die Anzahl der Runden, und die bestimmt niemand am Schreibtisch, sondern das Alter.
Der Kalender · zwei Eltern, drei Kinder
- Freibetrag je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre: 400.000 €
- Steuerfreies Volumen pro Runde: 2.400.000 €
- Start mit 55, realistisch drei Runden: 7.200.000 €
- Start mit 70, realistisch eine Runde: 2.400.000 €
Mit 55 angefangen, geht in dieser Familie das gesamte Vermögen steuerfrei über, mit Puffer für Wertsteigerungen. Mit 70 angefangen, bleibt gut die Hälfte für den Erbfall übrig.
Ohne Plan · Erbfall mit 5 Millionen €, drei Kinder
- Erwerb je Kind: rund 1.670.000 €
- Freibetrag je Kind: − 400.000 €
- Steuersatz Steuerklasse I: 19 %
- Erbschaftsteuer gesamt: rund 720.000 €
Vereinfacht und gerundet, ohne Bewertungsabschläge und Pauschalen. Die Größenordnung stimmt trotzdem: Der Preis des Wartens ist sechsstellig bis siebenstellig, und er wächst mit jedem Jahr Immobilienmarkt.
Der Wendepunkt: Anteile lassen sich schneiden, Häuser nicht
Die Antwort auf alle drei Fragen war am Ende dieselbe Struktur: ein Familienpool. Das Vermögen wandert in eine Familiengesellschaft, ab dann werden Anteile übertragen statt Immobilien. Das löst die drei Fragen der Reihe nach:
- Gerechtigkeit wird teilbar. Ein Anteil lässt sich in Prozent schneiden, ein Mehrfamilienhaus nicht. Der Älteste kann mehr Verantwortung bekommen, ohne mehr Vermögen, der Jüngste mehr Schutz, ohne weniger. Und wer später ausgleichen will, überträgt Prozente, nicht Grundbücher.
- Abgeben ohne loszulassen. Die Kontrolle steht im Gesellschaftsvertrag, nicht im Grundbuch: Geschäftsführung, Stimmrechte und Entnahmerechte bleiben bei den Eltern, auch wenn die Mehrheit der Anteile längst bei den Kindern liegt. Die Mieten fließen weiter dorthin, wo sie gebraucht werden. Wie die Werkzeuge im Vertrag aussehen, steht im Beitrag zur Familien-KG.
- Der Ernstfall ist geregelt, bevor er eintritt. Derselbe Vertrag bestimmt, wer entscheidet, wenn die Eltern es nicht mehr können, und wie die Geschwister zueinander stehen. Die dritte Frage beantwortet dann nicht der Stärkste am Tisch, sondern ein Dokument, das alle unterschrieben haben, als noch niemand streiten musste.
Drei Kinder, ein Portfolio und die Frage, wie früh zu früh ist? Lass uns im Erstgespräch durchrechnen, wie viele Runden euer Kalender noch hergibt.
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Was heute anders ist
Das Vermögen liegt im Pool, die erste Übertragungsrunde ist gelaufen, die Zehnjahresuhr für die nächste tickt bereits. Die Eltern entscheiden wie vorher, die Mieten fließen wie vorher, nur das Finanzamt sieht die Familie jetzt anders: Statt eines großen Erbfalls irgendwann gibt es geplante Runden, jede innerhalb der Freibeträge. Der Jüngste wächst in eine Beteiligung hinein statt in eine Erbengemeinschaft. Und der Älteste denkt für seine Geschwister mit, weil der Vertrag es so vorsieht, nicht weil es der Zufall so wollte.
Wenn du aus diesem Beitrag eine Sache mitnimmst, dann diese Rechnung: Zieh euer Alter von 80 ab und teile durch zehn. So viele Freibetragsrunden habt ihr realistisch noch. Wer dabei auf eine kommt, sollte aufhören nachzudenken und anfangen.
Der Fall in drei Zahlen
- 2.400.000 € pro Runde können zwei Eltern an drei Kinder steuerfrei übertragen, alle zehn Jahre.
- Drei Runden statt einer: Der Unterschied zwischen Start mit 55 und Start mit 70 ist in dieser Familie das gesamte Vermögen.
- Rund 720.000 € Erbschaftsteuer kostet die Variante, in der man es auf sich zukommen lässt.
Gerecht statt gleich, abgeben ohne loszulassen, Regeln für den Ernstfall: Genau dafür ist der Familienpool gebaut. Lass uns schauen, ob er zu eurer Familie passt.
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Häufige Fragen
Was ist ein Familienpool?
Eine Familiengesellschaft, meist eine Kommanditgesellschaft oder eine vermögensverwaltende GbR, in die das Familienvermögen eingebracht wird. Übertragen werden danach Gesellschaftsanteile statt einzelner Immobilien. Die Spielregeln stehen im Gesellschaftsvertrag: Geschäftsführung, Stimmrechte, Entnahmen, Kündigung und Nachfolge.
Warum Anteile statt Immobilien übertragen?
Weil Anteile teilbar, dosierbar und rückholbar gestaltbar sind. Eine Übertragung lässt sich exakt auf die Freibeträge zuschneiden, bei einem einzelnen Haus geht das nicht. Und die Kinder werden Gesellschafter mit Vertrag statt Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft, in der jeder alles blockieren kann.
Verlieren die Eltern die Kontrolle?
Nein, wenn der Vertrag richtig gebaut ist. Geschäftsführung und Stimmrechte können bei den Eltern bleiben, auch bei kleiner eigener Beteiligung. Die Erträge lassen sich über Entnahmerechte oder einen Nießbrauch weiter den Eltern zuordnen. Abgegeben wird die Substanz, nicht das Steuer.
Was ist mit minderjährigen oder sehr jungen Kindern?
Das hängt an der Rechtsform. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts braucht die Beteiligung Minderjähriger regelmäßig eine Ergänzungspflegschaft und häufig eine familiengerichtliche Genehmigung, weil die Kinder persönlich haften. Bei der vermögensverwaltenden KG geht es oft ohne Ergänzungspfleger: Die Haftung des Kommanditisten ist auf die Einlage beschränkt, und die schenkweise Aufnahme kann für das Kind rechtlich lediglich vorteilhaft sein. Die Details hängen an der Ausgestaltung des Vertrags und gehören in die Einzelberatung. Im Fall oben war das Timing trotzdem ein Argument mehr, früh zu strukturieren und die Übertragungen zu staffeln.
Fällt bei der Einbringung Grunderwerbsteuer an?
Beim Übergang von Immobilien auf eine Personengesellschaft fällt sie in Höhe der eigenen Beteiligung nicht an, verbunden mit einer zehnjährigen Behaltensfrist. Übertragungen an Kinder sind dabei regelmäßig unschädlich. Die Details hängen an der Rechtsform und gehören in die Einzelberatung.
Gerecht statt gleich: Wie bildet man das ab?
Über die Anteilshöhe, über unterschiedliche Rechte je Anteilsklasse, über Auflagen und Ausgleichszahlungen. Der Familienpool zwingt die Familie, diese Fragen einmal sauber zu beantworten und aufzuschreiben. Das ist unbequemer als Schweigen und deutlich günstiger als ein Erbstreit.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Vom ersten Gespräch bis zur ersten Übertragungsrunde typischerweise einige Monate: Bewertung, Gesellschaftsvertrag, Notar, gegebenenfalls Abstimmung mit dem Finanzamt. Die Zehnjahresfrist für die Freibeträge beginnt mit der Übertragung, nicht mit dem Entschluss. Auch deshalb schlägt Anfangen das Optimieren.
Fall aus der Beratungspraxis, verdichtet und anonymisiert; Beträge vereinfacht und gerundet. Kein Ersatz für individuelle Beratung: Ob ein Familienpool trägt und in welcher Rechtsform, hängt von Vermögen, Familie und Zielen ab. Rechtsstand Oktober 2026.