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Ein Mehrfamilienhaus in Münchner Toplage, geerbt von der Tante. Auf dem Papier ein Vermögen, auf dem Konto eine Katastrophe: Die Erbschaftsteuer war weder zahlbar noch sinnvoll finanzierbar, denn die Mieten trugen nicht einmal die Zinsen. Wie aus einem unlösbaren Fall eine tragbare Finanzierung wurde, und warum Erbfolge und Einkommensteuer zusammengehören. Alle Zahlen vereinfacht und gerundet, der Fall anonymisiert.
Die Mandantin, Freiberuflerin, Ende vierzig, erbt von ihrer Tante ein Mehrfamilienhaus in Münchner Toplage. Altbau, rund 950 Quadratmeter Wohnfläche, Bodenrichtwert 14.000 € je Quadratmeter. Wert: rund 10 Millionen Euro, was bei Marktmiete ziemlich genau dem damaligen Münchner Kaufpreisfaktor von 40 entspricht. Der Boden allein steht dabei schon für 8,4 Millionen: In dieser Lage ist der Grund das Vermögen, das Gebäude fast eine Fußnote.
Ihr Ziel war einfach: das Haus behalten. Es war das Lebenswerk der Tante, und ein Notverkauf kam für sie nicht infrage. Das Problem stand auf einem Bescheid.
Eine Nichte erbt in der ungünstigsten Ecke des Erbschaftsteuerrechts: Steuerklasse II, ganze 20.000 € Freibetrag, danach greifen Sätze bis 43 Prozent. Für vermietete Wohnimmobilien gibt es immerhin einen Abschlag von 10 Prozent. Der Rest ist Arithmetik:
Vereinfacht und gerundet. Der Steuerwert kommt fast komplett aus dem Boden: Die typisierte Bewertung setzt mindestens den Bodenwert an, und die Verzinsung dieses Bodenwerts frisst den Mietertrag rechnerisch vollständig auf. Zum Vergleich: Ein Kind hätte 400.000 € Freibetrag und niedrigere Sätze gehabt. Die Steuerklasse entscheidet hier über Millionen.
2,6 Millionen Euro, fällig binnen weniger Monate. Liquide Mittel im Nachlass: praktisch keine. Und jetzt kam das eigentliche Drama, denn die naheliegenden Auswege fielen der Reihe nach aus:
Allein die Zinsen lagen über der gesamten Nettomiete, die Jahresrate beim Fast-Doppelten. Und die 2 Prozent Tilgung sind kein Wunsch, sondern Bankrealität: Wer Ende vierzig einen Millionenkredit aufnimmt, soll ihn nicht erst mit Mitte achtzig zurückgezahlt haben. Das ist der Punkt, an dem viele Erben verkaufen. Nicht weil sie wollen, sondern weil niemand ihnen eine Alternative zeigt.
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Die entscheidende Erkenntnis der Beratung: An der Erbschaftsteuer selbst war nichts mehr zu optimieren, der Bescheid war die Folge des Stichtags. Das eigentliche Problem lag eine Steuerart weiter, in der Einkommensteuer. Denn die Finanzierung scheiterte an zwei unscheinbaren Details: Die Immobilie hatte praktisch keine Abschreibung mehr, das Gebäude war steuerlich längst verbraucht. Und die Zinsen eines Erbschaftsteuer-Darlehens sind privat veranlasst und damit steuerlich wertlos. Jeder Euro der Finanzierung musste also aus voll versteuertem Einkommen kommen.
Die Lösung war der Umzug des Objekts in eine eigene, gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, verkauft zum heutigen Verkehrswert. Die Gesellschaft hat den Kaufpreis finanziert, die Mandantin hat aus dem Kaufpreis ihre Erbschaftsteuer bezahlt. Die Mechanik dahinter steht ausführlich im Beitrag zur Ehegattenschaukel 2.0, hier die Wirkung im Fall:
Die Struktur hat den Fall nicht schöngerechnet, sie hat ihn tragbar gemacht: eine Entlastung von rund 78.000 € pro Jahr, jedes Jahr. Der Verlust entsteht nur auf dem Papier, durch Abschreibung und Zinsen auf ein Objekt, das im Wert eher steigt. Und schon bei moderater Mietanpassung dreht der Fall nach Steuern ins Plus.
Das Haus ist in der Familie. Die Erbschaftsteuer ist bezahlt, und die Rate ist aus dem laufenden Einkommen komfortabel tragbar. Mit jeder Mietanpassung Richtung ortsüblichem Niveau dreht der Fall: Schon bei rund 13,50 € je Quadratmeter trägt sich die Finanzierung nach Steuern selbst, bei ortsüblichen 22 € liegt das Objekt rund 50.000 € im Plus und tilgt das Darlehen aus eigener Kraft. Die Tilgung läuft damit deutlich schneller als im Ausgangsplan. Und weil das Objekt jetzt zum heutigen Wert in der Gesellschaft liegt, ist nebenbei die Ausgangsbasis für die nächste Generation gelegt: Anteile an einer Gesellschaft lassen sich später leichter übertragen als Bruchteile an einem Haus.
Und die Struktur hat zwei Reserven, die noch gar nicht gezogen sind:
Für mich ist der Fall ein Lehrstück für einen Zusammenhang, der zu oft getrennt gedacht wird: Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sind kommunizierende Röhren. Der Erbschaftsteuerbescheid war unabänderlich. Bezahlbar wurde er trotzdem, weil auf der Einkommensteuerseite Abschreibung und Zinsabzug neu geordnet wurden. Wer nur auf die eine Steuerart schaut, verkauft am Ende ein Haus, das er hätte behalten können.
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Fall aus der Beratungspraxis, anonymisiert; Eckdaten und Beträge sind verändert und gerundet, die Mechanik ist real. Kein Ersatz für individuelle Steuerberatung: Ob eine solche Gestaltung trägt, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von Haltedauern, Bewertung, Kaufpreisaufteilung und Finanzierungsstruktur. Rechtsstand September 2026.
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